|
Mit Bestürzung und Enttäuschung nahmen ehemalige FP’lerinnen und FP’ler zur Kenntnis, dass sie aus der DPolG ausgeschlossen wurden, bzw. werden sollen. Nach bisheriger Satzung, war es Angehörigen im FP
möglich, Mitglied dieser Standesvertretung zu werden, die bis zur Auflösung sich auch um die Belange des FP bemüht hatte. Die FP’ler haben natürlich auch durch die Mitgliedschaft ihr Engagement im allgemeinen für “ihre”
Kollegen, den Polizeibeamtinnen und Beamten bewiesen, wenn vielleicht auch nur durch einen geringen Mitgliedsbeitrag ! |