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Freiwilliger Polizeidienst Berlin |
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Nach der Wende, 1989/1990:
Deutschland West und Ost, Berlin West und Ost sind nach Jahrzehnten der Trennung friedlich wiedervereinigt. Die Mauer die Jahrzehnte Berlin teilte, ist verschwunden. Ein gemeinsames Parlament wurde
gewählt, Berlin wird wieder Hauptstadt aller Deutschen . |
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Eine Novellierung des FPR Gesetzes wurde erforderlich, um nun in ganz Berlin zuständig zu sein......... |
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Vor der Novellierung wurde jedoch über den Fortbestand der FPR, kontrovers diskutiert, nachdem der "Kalte Krieg" ja nun beendet
war. Die FPR wurde in einigen politischen Kreisen, als "Relikt des kalten Krieges" gesehen, was sie nie sein wollte oder war. Die Männer und Frauen wollten lediglich "ihre" Polizei entlasten
und für die Gesellschaft zum Nutzen aller tätig sein, ähnlich wie die zahllosen Helfer des DRK, THW, der Freiwilligen Feuerwehr und vieler anderer Hilfsorganisationen. Auch versuchte man, die Reservisten nun als
rechtsradikale und schießwütige Hilfssheriffs darzustellen, sogar zu behaupten, diese Institution sei kriminell unterwandert. Auf Initiative der Reservisten wurden umfangreiche Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt,
die diese Anschuldigungen gegenstandslos werden ließen. Viele Belobigungen, so u.a. von der Jüdischen Gemeinde Berlin, wurden ausgesprochen. Auflösung, oder neue Aufgaben für die FPR? |
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FPR nach der Gesetzesnovellierung und Wiedervereinigung Deutschlands
Aufgaben und Zuständigkeiten veränderten sich, bzw. wurden erweitert. Neben dem Objektschutz, fand die FPR Verwendung in folgenden Bereichen:
Unterstützung im polizeilichen Streifendienst
Verkehrsüberwachung Schulwegsicherung Sicherung von öffentlichen Grün-, Erholungs- und Friedhofsanlagen. Kurierfahrten.
Nach der deutschen Wiedervereinigung schließlich, wurde die FPR nun zuständig für
ganz Berlin. Die Rechtsgrundlage blieb das Gesetz über die Freiwillige Polizei Reserve Berlin (FPRG) und die Vollzugsordnung zum FPRG. |
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Es bestand nach dem FPRG die Möglichkeit, Reservisten zur "Dienstleistung im Polizeivollzugsdienst" für, z.B., eine Woche
heranzuziehen. Der Arbeitgeber, bzw. Dienstherr stellte dann für diese Zeit seinen Arbeitnehmer frei, ohne die Zeit auf den Jahresurlaub anzurechnen. Der Angestellte bekam sein "normales" Gehalt ohne
Abzüge weiter. Der Arbeitgeber erhielt die Lohnkosten für diesen Zeitraum vom Land Berlin ersetzt. (Diese Regelung wird auch heute für eine "nur" Ausbildungswoche angewendet. Anm. d. R.).
Überwiegend jedoch, verrichteten die Reservisten und Reservistinnen ihre Dienste in der Freizeit und erhielten dafür lediglich eine geringe Aufwandsentschädigung. 24. April 1999:
Das Gesetzt über die Freiwillige Polizei-Reserve wird erneut novelliert. Das alte FPRG wird zum Gesetz über den Freiwilligen Polizeidienst.............. |
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