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Freiwilliger Polizeidienst Berlin |
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Aus der Freiwilligen Polizei-Reserve ist der Freiwillige Polizeidienst entstanden. |
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Die Angehörigen im Freiwilligen Polizeidienst verrichteten ihren Dienst in der Freizeit. Ausbildungslehrgänge fanden
einmal im Jahr statt, der Umgang mit der Schußwaffe wurde regelmäßig trainiert.Organisatorisch waren die Frauen und Männer jeweils einer der sieben, örtlichen Polizeidirektionen in Berlin unterstellt
und verrichteten die Einsatzdienste auf den Polizeiabschnitten. |
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Es gab zu letzt in Berlin 600 Angehörige im Freiwilligen Polizeidienst, die aus verschiedensten Berufsgruppen kamen: Vom Angestellten bis
zum Juristen, vom Busfahrer bis zum Lehrer. |
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Einige Kolleginnen und Kollegen kamen aus anderen Ländern, z.B. Italien oder der Türkei. Wie auch schon zu Zeiten der FPR, hatten die
Frauen und Männer während ihrer Dienstleistung im Polizeivollzugsdienst, folgende Aufgaben: |
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-Unterstützung des Streifendienstes der Polizei -Verkehrsüberwachung
-Streifendienst in Grün-und Erholungsanlagen -Kraftfahr- und Kurierdienste -Unterstützung der Polizei bei Großveranstaltungen -Objektschutz |
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Die Freiwilligen sind u.a. auch dazu ausgebildet, Verkehrssicherheitsgespräche und umwelterzieherische Gespräche zu führen. |
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Für Ihren Dienst erhielten die Freiwilligen eine geringe Aufwandsentschädigung. |
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Frauen und Männer zwischen 18 und 45 Jahren konnten sich zum Freiwilligen Polizeidienst melden. Sie sollten über eine
abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung (auch Studenten) verfügen. Der Leumund musste einwandfrei sein. |
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Der 14tägigen Grundausbildung folgte innerhalb eines halben Jahres ein Aufbaulehrgang und eine Waffen- und Schießausbildung. |
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Die Freiwilligen verrichteten ihre Dienste in der Freizeit. Sie meldeten sich bei ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Direktion und
wurden entsprechend im Tages- oder Nachtdienst auf einem Abschnitt eingesetzt. Dort verrichteten sie ihren Dienst als Streife des Freiwilligen Polizeidienstes oder zusammen mit Polizeibeamten. Sie waren während des
Dienstes dem Wachleiter unterstellt. |
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Informationen über die Rechtsgrundlage des Freiwilligen Polizeidienst finden Sie in der “Infothek - Dokumente&Gesetze -”
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