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Mein Motiv, mich im FP zu engagieren, besteht darin, meinen persönlichen Beitrag für die Sicherheit in Berlin zu leisten. Für mich ist das Motto „Freund und Helfer“ mehr als eine Floskel. Die Vorstellung vom „Bürger in Uniform“ bekommt in diesem Zusammenhang eine unmittelbare Bedeutung. Von einem „Relikt des kalten Krieges“ kann keine Rede mehr sein. Der FP wurde in den Jahren 1992 und 1999 reformiert und hat die elementare Aufgabe, die Polizei bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterstützen. Der Objektschutz, ehemals Hauptaufgabe in Zusammenhang mit alliierten Einrichtungen, ist weitest gehend aus dem Aufgabenfeld verschwunden. Anlässlich erhöhter Sicherheitsmassnahmen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden die FP-Angehörigen schriftlich aufgefordert, sich verstärkt für Objektschutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Durch Einführung des „Berliner Modells“ in der Polizeidirektion 5 ist Entlastung der Beamten auf der Straße von enormer Bedeutung. Die Zeitspanne zwischen Anforderungs- und Eintreffzeit zeigt deutlich, dass die Kollegen der Schutzpolizei durch das erweiterte Aufgabenspektrum an andere Tätigkeiten gebunden sind und nicht umgehend ausrücken können. Den Verriss des FP in den Medien als „Knöllchenschreiber“ und „Parkwächter“ empfinde ich als realitätsfern und polemisch. Der Aufgabenbereich gemäss „Gesetz über den Freiwilligen Polizeidienst (FPG)“ umreisst lediglich die Aufgabenbereiche. Aus Erfahrungen meiner ca. 40 Dienste, die ich bisher geleistet habe, erkenne ich viel detailliertere Aufgaben:
- Erhöhte Präsenz der Polizei – damit Präventionsarbeit - Erster Ansprechpartner vor Ort - Beginn der Vorgangsbearbeitung zur Übergabe an zuständige Polizeikräfte
Der finanzielle Aspekt durch das Bearbeiten von Ordnungswidrigkeiten ist durchaus nicht zu unterschätzen, sollte aber lediglich als Teil des Ganzen und nicht als Priorität gesehen werden. Wertvoll ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass sich der FP durch die erhobenen Verwarnungsgelder finanziell sozusagen selbst trägt. Die Auflösung des FP aus Kostengründen wäre daher nicht nachvollziehbar.
Die Effizienz des FP besteht in der Delegierung von „Routinevorgängen“ gemäß FPG und FPRVO. Kostenintensive Polizeivollzugsbeamte können damit von bestimmten Aufgaben entlastet werden und entsprechend ihrer Qualifikation wichtigere Aufgaben erfüllen – gerade in Bezug auf das Berliner Modell. Das oft mit saurem Gesicht betrachtete Führen einer Schusswaffe entbehrt meiner Ansicht nach jeglicher Diskussion. Die Fälle, in denen die Angehörigen des FP von der Schusswaffe Gebrauch machen dürfen, sind eng definiert und per Gesetz festgelegt. Das Führen der Schusswaffe stellt dazu einen nicht zu unterschätzenden Präventionsaspekt dar. Die Schießausbildung mit der Pistole ist jährlich zu absolvieren und mit den Erfüllungskriterien der Schutzpolizei identisch.
Das Führen der Schusswaffe dient zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren für Leib und Leben. Die Rechtsgrundlagen und Ausführungsbestimmungen hierzu sind eindeutig und werden regelmässig in der Fortbildung behandelt.
Im übrigen Bundesgebiet wurden und werden Freiwillige Polizeidienste aufgestellt. In den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen sind die Kolleginnen und Kollegen in vielen Städten erfolgreich im Einsatz. Weitere Projekte in anderen Bundesländern sind in Vorbereitung.
Der Freiwillige Polizeidienst Berlin ist zeitgemäss. Denn er ist kosteneffizient. Er trägt sich selbst durch Einnahme von Verwarnungsgeldern. Funktionseffizient durch Bearbeitung von Routinevorgängen zur Entlastung des Schutzpolizei, förderlich zur Erhöhung der Polizeipräsenz auf der Straße (Statistik der Einsatzstunden), eine Möglichkeit zum Engagement von Bürgern für Bürger.
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