Version 7.6

Februar 2009

Freiwilliger Polizeidienst Berlin

Eine Frau, zwei Kinder und drei Stauffer Löwen....

Was hat es damit auf sich? Die drei Staufferlöwen sind schnell erklärt, schaut man auf das Hoheitsabzeichen der Kollegen aus Baden-Württemberg. Was aber weiter? Auch hier findet sich schnell eine Erklärung: Es handelt sich um eine Kollegin des FP im Baden-Württembergischen Mossbach. Dort versieht die 29 jährige Carolin ihren ehrenamtlichen Dienst bei der dortigen Polizeidirektion. Besonders engagiert sie sich dabei im Bereich Präventionssarbeit und betreut darüber hinaus noch Kinder von Spätaussiedlern.

Mit freundlicher Genehmigung der “Rhein-Neckar-Zeitung” - www.rnz.de geben wir hier diesen sehr positiven Artikel über die ehrenamtliche Tätigkeit in Baden-Württemberg wieder. Wann lernen eigentlich die Verantwortlichen in Berlin, dass die Auflösung des FP ein Schuss nach hinten war? Es gäbe unzählige Beispiele in unserer Stadt, wo diese Präventionsarbeit sofort mit Erfolg um- und eingesetzt werden könnte.

Juli - 2003: Verfassungsklage gegen Auflösung des FP!

Engagierte Freiwillige wollen mit anwaltlicher Hilfe gegen die Auflösung des FP vorgehen. Die u.a. auf dem Haushaltsstrukturgesetz basierende Auflösung des FP, soll gerichtlich überprüft werden. Man ist der Meinung, dass es verfassungswidrig ist eine Institution aufzulösen, die der Landeskasse erhebliche Einnahmen verschafft hatte. Darüber hinaus stehen auch die Aussagen des Innensenators Körting  weiterhin in der Diskussion.

Der Innensenator hatte die Auflösung des FP’s u.a. damit begründet, dass hoheitliche Eingriffe nur noch von Polizeibeamten durchgeführt werden sollen. Dabei sehen wir es auf den Strassen: Angestellte der Polizei im Sicherheits- und Ordnungsdienst, im Objektschutz und in der Verkehrsüberwachung, nehmen jeden Tag hoheitliche Eingriffe vor. Diese aufgezählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei sind alle keine Beamten im Sinne des Landesbeamtengesetztes. Nehmen wir mal als Beispiel die Kollegen des FP in Baden-Württemberg. Hier gehen jeweils ein Beamter und ein Freiwilliger auf Streife. Hier stellt sich die Frage nach hoheitlichen Eingriffen nicht. Diese Einsatzform wäre gem. dem FP Gesetz auch in Berlin möglich gewesen. Während des Dienstes waren die Berliner FP’s ja eigentlich Beamten gleich zu setzten, trafen doch für sie bestimmte Regelungen aus dem Landesbeamtengesetz zu. Ausserdem sei erinnert an die Regelungen im §§ 113, 114 StGB. Die derzeitige Sicherheitssituation in Berlin spricht Bände, da muss man nicht einmal in die Kriminalstatistiken und Kriminalitätsbelastungszahl pro 100.000 Berliner schauen.....

Februar - 2003: Neue Streifenwagen für Berlins Polizei

Nach dem VW Passat als neues Fahrzeug für die Abschnitte, wurde nun ein weiterer, neuer Fahrzeugtyp ausgeliefert. Die Polizei Berlin erhielt 100 geleaste Fahrzeuge vom Typ BMW 525d Touring. Wie der Passat auch, sind diese Fahrzeuge in der neuen Farbgebung silber/grün lackiert. Der BMW soll den VW Bus langfristig als Funkstreifenwagen ablösen.

Der Polizeiabschnitt 44 an der Zehlendorfer Königstr. wurde zum 01.07.03 geschlossen. Der Bereich wird zwischen den Abschnitten 43, 45 und 46 aufgeteilt. Der Abschnitt 48 wird dann umbenannt in Abschnitt 44

BMW 525 TD - der neue Einsatzwagen für die Abschnitte! Dieser FuStw hat Dampf unter der Haube: 170PS......

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