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Freiwilliger Polizeidienst Berlin
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Jubiläum für das Peel Regional Police Auxiliary Department
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Auf ihr 15- Jähriges bestehen können die Kolleginnen und Kollegen aus Kanada in diesen Tagen zurückblicken. Damit sind diese Ehrenamtlichen zwar nicht die älteste Institution, dafür aber auch nicht weniger engagiert.
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Auch in Durban - Süd Afrika - blickt man auf eine lange Tradition zurück. Die “South African Reserve Police Force” wurde 1962 gegründet. Auf eine noch viel längere Tradition blicken jedoch die Freiwilligen im Vereinten Königreich zurück. Hier lassen sich die Wurzeln bis ins 18. Jahrhundert zurück verfolgen. Damals zwar noch nicht unter dem heutigen Namen “Special Constablers”, sondern als “Special Deputie Sheriff” oder auch “Special Deputie Marshall” bekannt.
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Zur Verfassungsklage, Stand Feb., 2004
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Eine Initiativgruppe von ehem. Angehörigen im Freiwilligen Polizeidienst Berlin, strebt eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht Berlin an, die sich gegen die Auflösung des FP richtet.
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Diese Initiativgruppe sieht die Grundrechte aller ehem. Angehörigen im Frw. Polizeidienst als eingeschränkt an. Ausserdem hat der Senat eine Polizeidienststelle wegen ideologischer Vorbehalte von Senatsmitgliedern aufgelöst, die dem Steuerzahler kein Geld kostete aber den leeren Haushaltskassen Berlins noch Geld zugeführt hatte.
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Der Innensenator zeigte sich natürlich, nach dem die Absicht bekannt wurde, als sehr befremdet über die Vorgehensweise der ehemaligen Mitarbeiter. Die Initiatoren sind fernerer Meinung, dass die Sicherheit der Bürger Berlins bereits beachtlich in Schieflage gekommen ist. Insbesondere auch durch weitere, beabsichtige Schliessungen von Polizeiabschnitten, der Entlassung von frisch ausgebildeten Polizeibeamten und dem damit verbundenem Übernahmestop. Nach Auflösung der Reiterstaffel und des Polizeiorchesters, rufen nun die Berliner FP’s das Verfassungsgericht an.
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Hier nun eine Information der Initiativgruppe, gegen die Auflösung des Frw. Polizeidienstes Berlin:
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Am 23. Juli 2003 wurde von Beschwerdeführern Klage beim Landesverfassungsgericht gegen die Auflösung des FP’s eingereicht.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen dringend Eure Unterstützung!!! Jetzt ist Teamgeist und Zusammenhalt gefragt, wie damals zum Verabschiedungstheater im Bärensaal! Sollte es doch wider erwarten der Kritiker und Pessimisten zu einer Verhandlung kommen, liegt es an Euch zu zeigen:
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“Wir sind noch da!”
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Lasst uns aber auch finanziell nicht im Stich. Für jeden müsste es möglich sein, sich mit 20-25 € zu beteiligen. Auch für höhere Beiträge wären wir dankbar, denn die Kosten gehen schnell in die Tausende. Wer Kopien der Schriftsätze zum lfd. Verfahren haben möchte, sollte sich mit mindestens 25€ beteiligen. Jede Zahlung wird quittiert und im Erfolgsfalle zurückerstattet. Das Verfahren wird durch eure Unterstützung wesentlich an Bedeutung und Aussagekraft gewinnen.
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Auf Eure Unterstützung hoffend bitten wir um Überweisung auf folgende Konten:
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Kto.: U.Morgenstern, Kto. 161 48 2500, BLZ 100 400 00, Commerzbank AG
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Verwendungszweck: VK/FP eigener Name und Anschrift
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Rechtsanwalt Sören Buhl
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Kto.: 3846 158 002, BLZ 100 900 00, Berliner Volksbank
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Verwendungszweck: VK/FP eigener Name und Anschrift
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Beschwerdeführer:
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Natascha Gosselck, Uwe Morgenstern, André Stöber (Anm. Anschriften sind der Redaktion bekannt)
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Danke und drückt die Daumen!!!
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Erneut Polizeibeamter im Dienst angeschossen!
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Die Welle von Gewalttätigkeiten gegen Polizeibeamte reisst nicht ab. Erneut wurde in Berlin ein Polizeibeamter in Ausübung seines Dienstes schwer verletzt. Am 10.01. versuchte ein 33 jähriger Beamter zusammen mit Kollegen in Berlin Tiergarten einen Haftbefehl gegen eine männlichen, wohnungslosen zu vollstrecken. Der 62 jährige Mann machte ohne Vorwarnung von einer Schusswaffe gebrauch und konnte sich so der Festnahme entziehen.
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