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Freiwilliger Polizeidienst Berlin
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Staatsanwaltschaft und jugendliche Intensivtäter in Berlin
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Einer Publikation des “Bund Deutscher Kriminalbeamter” zu lesen war, kümmern sich Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei mit gebündelten Kräften um Intensivtäter.
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Wie der Oberstaatsanwalt Roman Reusch ausführte, sieht sich Berlin seit 15-20 Jahren einem bis dahin unbekannte Phänomen konfrontiert: Massenhafte Begehung von Raubstraftaten durch jugendliche Täter. Beginnend mit dem “Abziehen von Jacken”, kam mehr und mehr Gewalt ins Spiel, um die Herausgabe von Jacken und Turnschuhen zu erzwingen. Heute werden mehr und mehr Handys, elektronische Geräte und Geld zum Objekt der Begierde.
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Diese Straftaten werden nicht mehr von Einzeltätern begangen, sondern von zahlreichen Tätern in Großserie. Mittlerweile haben sich diese Raubtaten schon qualifiziert zu bewaffneten Raubüberfällen auf Lokale und Geschäfte, sowie Serieneinbrüchen. Besonders auffällige dabei, dass eine Vielzahl der Straftaten durch Migrantenkinder begangen werden. Der Anteil dabei liegt bei 80%. Innerhalb der Migranten ist dabei der Anteil von Türken, Arabern, Bosniern und Kosovo-Albanern besonders hoch.
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Leider ist es heute schon in Berlin so, dass in Bezirken mit hohen Anteil von Migranten zum Alltagsrisiko gehört, auf dem Schulweg überfallen zu werden. Straßenraubtaten sind unter Jugendlichen normal geworden.
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Die bestehende Situation und Diskussion in der Öffentlichkeit veranlassten die Senatorin für Justiz, Sonderdezernate zur Bekämpfung von Straftaten durch kriminelle Jugendliche einzurichten, was schon eine lange Forderung der Staatsanwaltschaft war.
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In den darauf folgenden Monaten, richtete nun die Polizei ihrerseits Kommissariate zur täterorientierten Ermittlung ein, die in diesen Fällen besonders eng mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten sollen. Die Sachbearbeiter dieser Kommissariate sind für einzelne Täter zuständig und alle von ihnen begangenen Straftaten, unabhängig vom Ort ihrer Begehung.
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Die auf diese Weise erfolgte Zusammenfassung von Zuständigkeiten und die Erlangung von Informationen, führte zu deutlichen Erfolgen. Auf diese Weise ist es gelungen, zwischen 40-50% der Täter in Haft, bzw. Unterbringung zu halten, wodurch ein nicht unerhebliche Zahl von Straftaten verhindert werden konnte.
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