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Freiwilliger Polizeidienst Berlin
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Aus- und Fortbildung
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Die Ausbildung der Frauen und Männer des FP fand an der Landespolizeischule Berlin statt. Nach einem Grundlehrgang, wurde mindestens alle 12 Monate ein Fortbildungslehrgang durchgeführt, der theoretische wie praktische Themen beinhaltete. Schießleistungsnachweise mit der Pistole SIG/Sauer P6 waren unbedingt erforderlich, um "Freiwillige Dienste" in der Freizeit leisten zu können (...dürfen).
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Inhalte der Aus- und Fortbildung: Theorie: Strafrecht, Polizei- und Eingriffsrecht (ASOG Berlin), Verkehrslehre, Zwangsanwendung, Ordnungswidrigkeiten, Fachvorträge von Richtern und Beamten von Fachdienststellen u.v.a.m.
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Praktisch: Waffen- und Schießausbildung, Erkennen von Fahrzeugmängeln, Erste Hilfe, Verhaltenstraining, Eigensicherung, Funkausbildung, Verhalten vor Gericht, bearbeiten polizeilicher Vordrucke u.v.a.m.
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Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrgänge, ergeben sich nach dem Gesetz und der Vollzugsordnung über den FP folgende Befugnisse: Ermittlungen und Befragungen Identitätsfeststellungen Gewahrsamsnahmen Zeichen und Weisungen im Strassenverkehr Anhalten von Verkehrsteilnehmern Sicherstellung von Sachen Anwendung von Zwang und Zwangsmitteln Gebrauch von Hieb- , Schusswaffen und Reizstoffen Fesselung von Personen Schusswaffengebrauch zur Verhinderung von Straftaten Aussprechen von Platzverweisen Durchsuchung von Personen.
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