Version 7.6

Februar 2009

Freiwilliger Polizeidienst Berlin

Aus- und Fortbildung

StGB

StPO

StVO

UzWG

GG

§§

PDV’s

ASOG

StVZO

OWiG

BGB

Die Ausbildung der Frauen und Männer des FP fand an der Landespolizeischule Berlin statt.
Nach einem Grundlehrgang, wurde mindestens alle 12 Monate ein Fortbildungslehrgang durchgeführt,
der theoretische wie praktische Themen beinhaltete.
Schießleistungsnachweise mit der Pistole SIG/Sauer P6 waren unbedingt erforderlich, um
"Freiwillige Dienste" in der Freizeit leisten zu können (...dürfen)
.

Inhalte der Aus- und Fortbildung:
Theorie: Strafrecht, Polizei- und Eingriffsrecht (ASOG Berlin), Verkehrslehre, Zwangsanwendung, Ordnungswidrigkeiten, Fachvorträge von Richtern und Beamten von Fachdienststellen u.v.a.m.

Praktisch: Waffen- und Schießausbildung, Erkennen von Fahrzeugmängeln, Erste Hilfe, Verhaltenstraining, Eigensicherung, Funkausbildung, Verhalten vor Gericht, bearbeiten polizeilicher Vordrucke u.v.a.m.

Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrgänge, ergeben sich nach dem Gesetz und der Vollzugsordnung über den FP folgende Befugnisse: Ermittlungen und Befragungen Identitätsfeststellungen Gewahrsamsnahmen Zeichen und Weisungen im Strassenverkehr Anhalten von Verkehrsteilnehmern Sicherstellung von Sachen Anwendung von Zwang und Zwangsmitteln Gebrauch von Hieb- , Schusswaffen und Reizstoffen Fesselung von Personen Schusswaffengebrauch zur Verhinderung von Straftaten Aussprechen von Platzverweisen Durchsuchung von Personen.

Landespolizeischule Berlin Bildungszentrum “Joachim Lipschitz”

Hier betreuen 132 Mitarbeiter die Aus- und Fortbildung der Berliner Polizei. Sitz der Fachhochschule für Verwaltungs- und Rechtspflege, Aus- und Fortbildung der Wachpolizei. Hier wurde auch der Frw. Polizeidienst ausgebildet.

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