Version 7.6

Februar 2009

Freiwilliger Polizeidienst Berlin

Freiwilliger Polizeidienst in Bayern: Die Sicherheitswacht

Nach einem Pilotversuch in Ingolstadt, Nürnberg und Deggendorf, trat 1996 das neue Gesetz über eine Sicherheitswacht in Kraft. Auf 41 Kommunem wird die Einrichtung einer Sicherheitswacht ausgedehnt. Die Sicherheitswacht soll dort tätig werden, wo Straftaten oder Gefährdungen drohen, die permanente Anwesenheit von Polizeibeamten vor Ort jedoch nicht dringend erforderlich ist.

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Dies kann u.a. in Wohnanlagen oder dem Umfeld von Einrichtungen des ÖPNV sein, wo es wiederholt zu Sachbeschädigungen kommt. Die Kolleginnen und Kollegen werden als Fuß- oder Fahrradstreife eingesetzt und melden über Funk Vorkommnisse, die den Einsatz der Polizei erforderlich machen. Die Sicherheitswacht verfügt wie jeder andere Bürger auch über die Jedermannsrechte, können Personalien feststellen, wenn dieses zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung erforderlich ist. Kolleginnen und Kollegen der Sicherheitswacht sind an einem Kennschild “Sicherheitswacht”, eine grüne Ärmelschlaufe oder gelben Blouson zu erkennen. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von DM 14,-- pro Stunde. Informationen zur Einstellung und Bewerbung erhalten Sie bei den örtlichen Inspektionen und Direktionen der Polizei, sowie der Homepage der Polizei in Bayern:

http://www.polizei-bayern.de/wir/index.htm

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