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Berlin Schöneberg/Charlottenburg: Mehrere ausländische Personen fuhren kurz vor dem Jahreswechsel durch die Straßen von Charlottenburg und Kreuzberg. Dabei schossen sie mehrfach aus ihrem Fahrzeug. Das Fahrzeug wurde von mehreren Funk- und Zivilstreifen verfolgt. Schliesslich konnte das Fahrzeug in der Nähe der Berliner Urania gestoppt und die Insassen durch FP’ler und Polizeibeamte festgenommen werden. Wie sich später herausstellte, handelte es sich in diesem Falle um Schreckschusswaffen........
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Berlin Zehlendorf/Lichtenrade: In der zweiten Januarwoche wurde einen Trunkenheitsfahrt eines Pkw Fahrers durch Angehörige im FP gestoppt. Das Fz. wurde gemäss den Befugnissen und Einsatzrichtlinien verfolgt, bis ein zuständiger Funkwagen den Fahrer vorläufig festnehmen und einer Blutprobe zuführen konnte. Durch das besonnene Verhalten der FP’ler, konnte eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verhindert werden.
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Während ihrer Fußstreife hörten plötzlich FP- Angehörige Schüsse, die aus einem in der Nähe liegenden Wohnhaus zu kommen schienen. Zunächst meldeten die FP’s diese Beobachtung an den zuständigen Lagedienst und forderten zwecks Überprüfung einen Funkstreifenwagen an. Noch während die FP’s auf den FuStw warteten, öffnete sich plötzlich die Haustür des Hauses, aus dem die Schüsse zu hören waren. Ein männliche Person mit einer Schusswaffe in der Hand betrat den Gehweg. Sofort zogen die FP’s zu Eingensicherung ihre Dienstwaffen und forderten unter Androhung des Schusswaffengebrauches die Person auf, stehen zu bleiben und die Waffe fallen zu lassen. Als der Verdächtige die Polizisten wahrgenommen hatte, liess er sofort die Waffe fallen und sich noch vor Eintreffen der Polizeibeamten widerstandslos durch die FP Angehörigen festnehmen.
Wie sich später herausstellte, hatte der Verdächtige wenige Augenblicke vor seiner Festnahme einen Familienangehörigen getötet!
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Während einer öffentlichen Veranstaltung mit Beteiligung eines Informationsstandes des FP, kam es zu folgendem Vorfall:
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Zwei ca. 16 Jahre alte junge Frauen meldeten sich am Stand des FP und erbaten polizeiliche Hilfe. Eine der beiden jungen Frauen erklärte den Kollegen, dass sie sich Sorgen um die Sicherheit ihrer Freundin macht. Sie seien beide Sängerinnen in einem Chor, der während dieser Veranstaltung einen Auftritt hatte. Im Publikum wurde nun die Mutter eines der Augen Mädchens gesehen. Es bestand zu diesem Zeitpunkt eine gerichtlich verfügte Kontaktsperre der Mutter zu ihrer Tochter. Nun bestünde die Gefahr, dass die Mutter die Veranstaltung stören, bzw. auch handgreiflich gegenüber der Tochter werden würde. Sofort begab sich ein Team des FP in die Nähe der Bühne und konnte die Mutter an Hand der Personenbeschreibung ausfindig machen. Diese wurde angesprochen und auf bestehenden Gerichtsbeschluss hingewiesen und gebeten, sich ruhig zu verhalten, da sie sonst in den Bereich polizeilicher Massnahmen geraten könnte. Die Mutter versicherte, die Darbietung nicht stören zu wollen und auch keinen Kontakt zu ihrer Tochter zu erzwingen. Sie wolle lediglich ihre Tochter “Einmal auf der Bühne erleben”. Wie beobachtet wurde, hatte sie sich wohl kurz zuvor ein Aufnahmegerät gekauft, mit der sie den Gesang ihrer Tochter aufnehmen wollte. Während der Darbietung wurde die Mutter weiterhin beobachtet. Eine Kollegin stellte dabei fest, dass die Mutter während des Auftritts weinte und sich nach Ende der Darbietung unverzüglich vom Ort entfernte.
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Eine kleine, aber dennoch bewegende menschliche Tragödie.
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Die Streife war besetzt mit drei FPR’lern und einem Polizeibeamten einer Einsatzbereitschaft der damaligen Einsatzabteilung 5. Gegen 03:00h wurde auf der wurde auf der Neuköllner Sonnenalle beobachtet, dass in einer “Currywurstbude” hell Licht brannte, Türen und Fenster geöffnet waren und Ketchupflaschen auf der Theke standen. Eine Bedienung war jedoch aus dem Fahrzeug heraus nicht auszumachen. “Männer, dass müssen wir mal überprüfen”, so der Kollege der EB. Es bestand die Möglichkeit einer Straftat, der Imbissbudenbesitzer könnte überfallen worden sein. Selbst für Kreuzberg-Neuköllner Verhältnisse, war diese “Öffnungszeit” damals noch relativ ungewöhnlich. Also Blaulicht an und das Fahrzeug in der Sonnenallee gewendet. Nach wenigen Metern erreichte der FuStw auch wieder die Currybude. Eine kurze Absuche ergab: Der Imbissbudenbesitzer sass fröhlich auf dem Boden und mixte gerade eine scharfe Sosse. “Watt passiert oder habtda etwa schon wieda hunga?” Ein wenig erschrocken wirkte der Bulettenschmied schon, bei dem Polizeiaufgebot. Dennoch brachten wir ihm unseren Verdacht zu Kenntnis worauf sich dieser für die Aufmerksamkeit bedankte.
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Die gleiche Streife, wenige Minuten später....
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Wir befanden uns gerade auf dem Weg Richtung Verlagshaus, als ich aus dem Augenwinkel ein quer zur Fahrbahn stehendes Fz. in der X-Straße erblickte. Der uns begleitende Polizeibeamte gab unserem Kraftfahrer die Order, unter Einbeziehung von Sonderrechten in die durch Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) gesperrte Straße einzufahren, während ich eine Meldung an den Lagedienst, mit dem Stichwort: “Überprüfung Pkw” absetzte. Nach wenigen Metern erreichten wir den Tatort. Ein Pkw stand mit offener Fahrertür mit den Vorderrädern in einer parallel zur Fahrbahn verlaufenden Baugrube. Da es zunächst nach Verkehrsunfall mit einem gestohlenem Pkw aussah, wurde eine Fahndungsabfrage gemacht, die jedoch negativ war. Die Feuerwehr und ein zuständiger FuStw wurden angefordert. In diesem Augenblick hörten wir Geräusche aus der Baugrube. Der Kollege der EB und ich nahmen unsere Taschenlampen in die Hand und kletterten in die Baugrube. Dort trafen wir auf eine stark angetrunkene, männliche Person. Diese versuchte gerade mit einem kurzen Balken das Auto wieder aus der Baugrube rauszuhebeln. Nachdem wir ihn aufgefordert hatten, sofort den Balken fallen zu lassen, liess dieser sich widerstandslos festnehmen. Er wurde dem kurze Zeit später eintreffenden FuStw übergeben....
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Am Rande dieses Vorfalls, ereignete sich aber noch eine andere Anekdote. Unser VW-Bus stand ja nun auch mitten in der Straße mit dem rotierenden Blaulicht. Jeden Augenblick konnte ja die Feuerwehr kommen, um den Pkw zu bergen. Also fuhr unser Kraftfahrer gleich auf einem neben dem Unfallort gelegenem Mieterparkplatz eines Mehrfamilienhauses. In der Dunkelheit verwechselte er nun aber die Schaltstellung “aus” für das Blaulicht, mit der Raste für das “Horn” und einige Sekunden erschallte laut das “TatüTata”. Vorher herrschte an der Fensterfront absolute Dunkelheit, wenige Sekunden später war alles hell erleuchtet. Peinlich berührt unser Kollege, denn es war ja noch nicht mal 3 Uhr in der Früh. Mit hoch rotem Kopf erklärte er: Ich habe den Schalter doch bloss in die verkehrte Richtung gedreht....
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